Für Ihr Interesse sowie Ihr Vertrauen bedanken wir uns bei Ihnen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Leistungen, welche von der Polyglott Tours & Travel AG (nachfolgend «Polyglott» genannt) erbracht werden. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Polyglott erklären Sie sich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden. Ihre sowie unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB sehr sorgfältig zu lesen.
1 Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung
Die auf der Internetseite sowie im Prospekt publizierten Leistungsbeschreibungen von POLYGLOTT sind als Einladung zur Offerten Erstellung zu verstehen. Erst mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung durch POLYGLOTT kommt zwischen dem Kunden und POLYGLOTT ein Reisevertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Der Kunde ist verantwortlich für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten (Namen und Geburtsdatum gemäss Angaben im Reisepass) an POLYGLOTT. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden, nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (z.B. die Namen in den Reisedokumenten müssen mit den Angaben Personaldokumenten wie ID oder Reisepass genau übereinstimmen). Unstimmigkeiten müssen umgehend an POLYGLOTT gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer mit der Buchung an, so haftet der Kunde für sämtliche angemeldeten Reiseteilnehmer. Die vorliegenden AGB sind für sämtliche Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2 Nur-Flug-Buchungen
Bei allen von POLYGLOTT vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bei den vermittelten Nur-Flug-Buchungen kommt der Vertrag direkt mit der Fluggesellschaft zustande und POLYGLOTT ist für die Vertragserfüllung nicht verantwortlich. POLYGLOTT weist den Kunden darauf hin, dass bei Flugvermittlung sämtliche Forderungen nur gegenüber den jeweiligen Fluggesellschaften bestehen, insbesondere auch Forderungen im Zusammenhang mit allfälligen Rückzahlungen oder bei Insolvenz.
1.3 Vermittlung von Leistungen Dritter
Bei Leistungen, welche von POLYGLOTT bloss vermittelt werden, gelten die Allgemeinen Reise und Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners bzw. Veranstalters, welche POLYGLOTT dem Kunden vor Vertragsabschluss zukommen lässt. In diesem Fall wird POLYGLOTT nicht Vertragspartei und POLYGLOTT ist für die Vertragserfüllung nicht verantwortlich.
2 Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung ist bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung gemäss Angaben auf der Rechnung/Bestätigung zu leisten. Die Restzahlung ist, sofern auf der Rechnung/ Bestätigung nicht anders vermerkt, bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu leisten. Die Reisedokumente erhalten Sie nach erfolgter Bezahlung des Gesamtbetrags, spätestens aber 1 Wochen vor Antritt Ihrer Reise. Alle Angaben in den Reisedokumenten sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten müssen umgehend an POLYGLOTT gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist die Zahlung sofort fällig, die Reisedokumente werden umgehend ausgestellt. Müssen Flugtickets sofort ausgestellt werden, ist die Zahlung ebenfalls sofort fällig. Bei Tickets für Veranstaltungen und Anlässe ist die Zahlung in der Regel ebenfalls sofort fällig. Bei den Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. POLYGLOTT ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistung zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren (Ziffer 7). Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.1.1. Individuelle Zahlungsbedingungen für Firmenkunden und Projektkunden
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäss Angaben auf der Rechnung/Bestätigung. Spezielle Konditionen gelten für Firmen- und Projektkunden, welche eine schriftliche Vereinbarung mit Polyglott Tours & Travel AG abgeschlossen haben.
2.2 Preisänderungen
In den nachfolgenden Fällen behält sich POLYGLOTT eine Preiskorrektur bei nachträglicher Erhöhung der anfallenden Kosten vor:
- Anstieg von Beförderungskosten wie z.B. Preisänderungen von Transportunternehmen und/oder anderen Leistungsträgern, Erhöhung Treibstoffzuschlägen etc.
- Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.)
- Wechselkursänderungen
- Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.
- Offensichtliche Rechnungs-, Druck und Publikationsfehler POLYGLOTT kann diese Preisänderung bis 22 Tage vor Abreise geltend machen. Sofern eine Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises ausmacht, kann der Kunde innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurück- treten oder alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen keine Rückmeldung seitens des Kunden, so gilt dies als Zustimmung des Kunden.
3 Gültigkeit von gebuchten Leistungen
Die gebuchten Leistungen sind nur an den auf der Rechnung/Bestätigung und den Reisedokumenten aufgeführten Daten gültig.
Gültigkeit und Bedingungen von Flugtickets
Für Flugtickets gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Die Flugtickets sind generell nur gültig für den Transport mit den betreffenden Fluggesellschaften. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sowie Routenänderungen oder zusätzliche Zwischenaufenthalte sind unterwegs grundsätzlich nicht mehr möglich. Flugtickets müssen vollständig und in der gebuchten Reihenfolge benutzt werden. Eine Nichtbenutzung einzelner Flugstrecken kann zum Verlust des Transportanspruches aller gebuchten Flüge oder zu einer Neuberechnung des Ticketpreises durch die Fluggesellschaft führen. Dieser kann höher sein als der Preis des ursprünglich gebuchten Flugtickets. Es gelten die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten der Fluggesellschaft. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei vollständig unbenutzten Tickets, die innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer zur Rückerstattung eingereicht werden, eine Rückerstattung möglich sein kann (je nach Flugtarif). Die Bedingungen und das Vorgehen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich und die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen. Die von den Fluggesellschaften und Veranstaltern in Abzug gebrachten Bearbeitungskosten können sehr hoch sein. Auf unbenutzten Teilstrecken ist in der Regel keine Rückerstattung möglich.
4 Rückreise/Weiterreise/aktuelle Flugzeiten
Aufgrund von allfälligen kurzfristigen Flugplanänderungen empfiehlt POLYGLOTT, die aktuellen Flugzeiten spätestens 72 Stunden vor jedem Flug direkt bei der Fluggesellschaft zu überprüfen. Nichtangetretene Flüge können zum Verlust des Transportanspruches aller gebuchten Flüge führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5 Umbuchungen
5.1 Anspruch
Nach Buchung hat der Kunde keinen Anspruch auf Umbuchung. POLYGLOTT bemüht sich aber, den Umbuchungswünschen des Kunden zu entsprechen. Umbuchungsaufträge des Kunden müssen in schriftlicher Form erfolgen.
5.2 Gebühr
Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.- pro Person oder nach Aufwand an. Zusätzlich sind sämtliche Mehrkosten im Zusammenhang mit der Umbuchung von Drittleistungsträgern wie Fluggesellschaften, Veranstaltern, Hotels, etc. vom Kunden zu tragen (def. Gebühren auf Anfrage).
6 Annullationsbestimmungen vor Abreise
6.1 Generelle Bestimmungen
Eine Annullation ist POLYGLOTT schriftlich anzuzeigen (das Datum des Eingangs der schriftlichen Annullation bei POLYGLOTT ist massgebend; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.). Bei einer Annullation vor Abreise beträgt die Bearbeitungsgebühr von POLYGLOTT mindestens CHF 80.– pro Person und Leistung zusätzlich zu den unter 7.2 bis 7.6 erwähnten Kosten der Leistungserbringer. Diese ist unabhängig von den Annullationskosten geschuldet.
6.2 Flüge
Es gelten die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten der Fluggesellschaft. Auf die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten wird der Kunde bei der Buchung hingewiesen.
6.3 Landleistungen (Camper, Mietwagen, Hotels usw.) Die Annullationskosten variieren je nach gebuchter Leistung und Veranstalter. Auf die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten wird der Kunde bei der Buchung hingewiesen.
6.4 Pauschalreisen
Es gelten die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten des Veranstalters. Der einzelne Reiseveranstalter kann besondere Annullationsbedingungen und –kosten formulieren (z.B. in den Ausschreibungen wie Katalogen, Inseraten, in spez. Merkblättern, in den Buchungsbestätigungen, usw.).
6.5 Veranstaltungen und Anlässe
Die Annullationskosten variieren je nach gebuchter Veranstaltung oder Anlass. Für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten wird der Kunde bei der Buchung informiert. POLYGLOTT weist darauf hin, dass in den meisten Fällen die Tickets für Veranstaltungen und Anlässe nicht rückerstattbar sind.
6.6 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Einzelne angebotene Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird die für die Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist POLYGLOTT oder der gebuchte Reiseveranstalter berechtigt, diese bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Reispreises. Der Kunde kann jedoch alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6.7 Höhere Gewalt
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann POLYGLOTT die Reise absagen. In diesem Fall wird der Reisepreis zurückerstattet, wobei POLYGLOTT berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7 Programmänderungen
POLYGLOTT oder der jeweilige Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeiten, Reiseroute etc.) vor Abreise zu ändern. Sind die Änderungen wesentlich, kann der Kunde innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurücktreten oder alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen keine Rückmeldung seitens des Kunden, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. Bei Programmänderungen aufgrund höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt wie Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.) hat der Kunde keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag und auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen. POLYGLOTT haftet in keinem Fall für Programmänderungen vor oder während der Reise infolge Flugplanänderungen. Flugzeiten können sich jederzeit ändern und müssen vor Ort vor dem Rückflug lokal rückbestätigt werden. Sind in den Reiseunterlagen keine speziellen Angaben enthalten, gilt eine Frist von 72 Stunden vor Rückflug.
8 Reiseabbruch und Programmänderungen während der Reise
Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder bezieht er bestimmte Leistungen nicht, so wird der Reisepreis resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet. Allfällig nicht bezogene Leistungen können dem Kunden, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- bis 200.-, zurückbezahlt werden, sofern sie POLYGLOTT nicht belastet werden. Allfällige Mehrkosten, wie z.B. für Rücktransport, etc., gehen zu Lasten des Kunden. Muss POLYGLOTT das Programm während der Reise aufgrund von POLYGLOTT nicht kontrollierbaren Umständen (z.B. Flugplanänderung, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen) anpassen, so ist POLYGLOTT berechtigt, einzelne Leistungen anzupassen (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Muss die Reise aufgrund eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt wie Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.) abgebrochen werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen, wobei POLYGLOTT berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Allfällige Mehrkosten, wie z.B. für Transport, Rückführungsflüge, etc., gehen zu Lasten des Kunden.
9 Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullations- kosten und Reisezwischenfälle) ist dringend empfohlen. Solche Versicherungen werden von POLYGLOTT vermittelt und können bei der Reisebuchung abgeschlossen werden. Verzichtet der Kunde auf einen Versicherungsabschluss, so bestätigt er damit, über eine ausreichende private Versicherungsdeckung zu verfügen. Der Kunde stellt sicher, dass er für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist. Wichtig: POLYGLOTT empfiehlt den Kunden, sich vor Abreise über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu informieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsvertrag direkt mit dem Versicherungsunternehmen zustande kommt.
10 Pass, Visa, Impfungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass, Visa, Zoll, Devisen und Impfvorschriften sowie für die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Doch wir sind Ihnen gerne behilflich. Auf Wunsch des Kunden übernimmt POLYGLOTT die Einholung der Einreisevisa. Für diese Serviceleistung wird pro Visum eine Einholgebühr (neben den anfallenden Visum/Konsulargebühren) verrechnet.
• POLYGLOTT übernimmt keine Haftung für zu spät oder falsch ausgestellte wie auch für nicht bewilligte Visa; und
• bei Beschädigung/Verlust/verzögerter Zustellung der Dokumente durch Drittfirmen (z.B. Botschaften, Post, Kurierdienste) und die daraus resultierenden Folgen und Kosten.
Bei Beschädigung oder Verlust der Dokumente durch POLYGLOTT haftet POLYGLOTT nur für die Kosten der Wiederbeschaffung der Dokumente und Visa. POLYGLOTT macht darauf aufmerksam, dass der Kunde bei einer allfälligen Einreiseverweigerung sämtliche Mehrkosten (inkl. Rückreisekosten) zu übernehmen hat. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Einreisevorschriften kurzfristig ändern können (Visavoraussetzungen, Impf- und Quarantänepflichten, etc.) und der Kunde für die Einhaltung sämtlicher Einreisebestimmungen als persönliche Voraussetzung für eine Reise selbst verantwortlich ist. Änderungen der Einreisevorschriften (auch bei Rückkehr in die Schweiz) berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag und sämtliche Annullations- und Mehrkosten im Zusammenhang mit den Einreisevorschriften sind vom Kunden zu tragen.
11 Sicherstellung von Kundengeldern
Polyglott Tours & Travel AG und die meisten Reiseveranstalter sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise (Gilt nicht für einzeln gebuchte Reisen wie nur Flüge oder einzelne Landleistung) einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Der Beitrag an die Kundengeldabsicherung von 2,5 % wird separat auf der Rechnung ausgewiesen und dem Kunden belastet. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei Polyglott oder über www.garantiefonds.ch erhalten.
12 Beanstandungen
Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des jeweiligen Reiseveranstalters sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
Sofern während der Reise oder während Ihres Aufenthaltes innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn Sie den Mangel beanstandet und eine schriftliche Mängelrügebestätigung erhalten haben, ersetzt Ihnen der Veranstalter die durch den Mangel entstandenen und mit Beleg nachgewiesenen Kosten im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Die Reiseleitung des jeweiligen Reiseveranstalters, die örtliche Vertretung und der Leistungsträger können jedoch allfällige Schadenersatzforderungen nicht gültig anerkennen. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel sind beizulegen.
Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.
13 Haftung
Die Haftung des jeweiligen Reiseveranstalters richtet sich nach Art. 14 und 15 PRG: Der Veranstalter haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.). Bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet der jeweilige Veranstalter höchstens im Umfang des zweifachen Reisepreises. Die besonderen Regeln nach Ziff. 3–6 (Programmänderung vor und während der Reise, Annullation durch den jeweiligen RBM-Veranstalter, Leistungsausfälle während der Reise) finden Anwendung. Eine Haftung anderer Veranstalter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Haftet der Reiseveranstalter für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an den Veranstalter abzutreten.
Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung:
• bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen)
• bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und Kreditkarten u.dgl.;
• für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
• für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der Reiseleitung des jeweiligen Veranstalters oder der örtlichen Vertretung gebucht haben.
14 Ombudsman
Kommt es zwischen dem Kunden und POLYGLOTT im Beanstandungsfall zu keiner Einigung, hat der Kunde die Möglichkeit, an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Kunden und POLYGLOTT (bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde), eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanes lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. Mo.–Fr. 10.00–16.00 Uhr, Tel. 044 485 45 35, Fax 044 485 45 30, info@ombudsmantouristik.ch
15 Datenschutz
15.1 Kundendaten
POLYGLOTT benötigt vom Kunden und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. POLYGLOTT untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. POLYGLOTT ist verpflichtet, die Daten sicher aufzubewahren und speichert sie in der Schweiz. Im Zusammenhang mit Buchungen werden in der Regel die folgenden Daten erhoben bzw. bearbeitet: Angaben zu Reisen wie Reisedaten, Reiseroute und Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preise, Kundenwünsche, Informationen und Angaben über Mitreisende, Gesundheitsdaten, z.B. Angaben über gesundheitsbedingte besondere Bedürfnisse oder Erkrankungen und Unfälle während einer Reise, Frequent-Flyer-Nummer, etc.
15.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
POLYGLOTT leitet die Daten des Kunden nur weiter, soweit diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl POLYGLOTT als auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System APIS, resp. TSA Secure Flight Programm??) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
15.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass POLYGLOTT besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem der Kunde POLYGLOTT solche Angaben zukommen lässt, ermächtigt er POLYGLOTT ausdrücklich, dass POLYGLOTT diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden darf.
15.4 Informationen über Angebote/ Programme
POLYGLOTT erlaubt sich, sofern sich der Kunde für den Newsletter angemeldet hat, den Kunden in Zukunft über POLYGLOTT Programme und Reisen zu informieren. Der Kunden hat jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
15.5 Durchsetzen von Rechten
POLYGLOTT behält sich das Recht vor, Daten des Kunden an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen von POLYGLOTT weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
15.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn der Kunde Fragen zum Datenschutz hat, Einsicht, in die bei POLYGLOTT gespeicherten Daten wünscht oder den Informationsdienst abbestellen möchte, steht ihm seine POLYGLOTT Filiale zur Verfügung oder er tritt mit POLYGLOTT per Mail in Verbindung: info@polyglott.ch Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: www.polyglott.ch/datenschutz
16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
17 Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Polyglott bzw. dem jeweiligen Reiseveranstalter ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Polyglott wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich vereinbart.
Januar 2024